Deutsches Reinheitsgebot

Das deutsche Reinheitsgebot ist die älteste lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. Sie wurde 1516 von Herzog Wilhelm IV von Bayern erlassen. Und besagt, dass zum Bierbrauen nur Gerste, Hopfen und wasser verwendet werden dürfen.

Deutsches Reinheitsgebot

Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, daß forthin überall im Fürstentum Bayern sowohl auf dem lande wie auch in unseren Städten und Märkten, die kein besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli bis Georgi ein Maß (bayerische = 1,069 Liter) oder ein Kopf (halbkugelförmiges Geschirr für Flüssigkeiten = nicht ganz eine Maß) Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller (Heller = gewöhnlich ein halber Pfennig) bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll.

Wo aber einer nicht Märzen-, sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und verkaufen. Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen. Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden. Wo jedoch ein Gauwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer (= enthält 60 Maß) Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemandem erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken.

Reinheitsgebot 1516

Herkunft und Geschichte

Nach der Wiedervereinigung der bayrischen Herzogtümer, haben am 23. April 1516 die bayrischen Herzöge Wilhelm IV und Ludwig X, zur Harmonisierung der unterschiedlichen Landrechte, eine neue Landesordnung ins Leben gerufen. Das hier festgelegte deutsche Reinheitsgebot sollte die Preise regulieren und die Inhaltsstoffe des Bieres für die Zukunft bestimmen.
Die Brauvorschriften waren die Antwort auf das Klagen des Volkes über schlechtes Bier, was durch die zu hohen Rohstoffpreise immer mehr zuzunehmen drohte. Dazu gab es diverse Bierfälschungen, die auf Auswahl verschiedenster, dem Reinheitsgebot abweichenden Zusatzmittel gründeten.

Ein weiterer Grund für den Erlass der Brauvorschriften, war die Sicherstellung der Lebensmittelversorgung. Weizen und Roggen waren knapp bemessen und zum Backen vorgesehen. Gerste hingegen war leichter zu bekommen und sollte fortan als Grundzutat dienen.

 

Über das Reinheitsgebot

Laut dem deutschen Reinheitsgebot dürfen zum Brauen nur die Zutaten Hopfen, Wasser, Gerstenmalz und Hefe verwendet werden. Das Weizenbier fällt ebenfalls unter das deutsche Reinheitsgebot, aber nur aus dem Grund, da für die Herstellung von obergärigen Bieren auch Malz aus anderen Getreidearten verwendet werden darf.

Eine positive Seite des Reinheitsgebotes ist, dass künstliche Aromen, Farbstoffe, Stabilisatoren, Emulgatoren oder Konservierungsstoff, nicht geduldet sind. Für besondere Biere dürfe unter einer Ausnahmegenehmigung Gewürze, Früchte oder Kräuter verwendet werden. Craft Biere werden demnach zum Großteil nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut werden, bestätigt Holger Eichele vom Deutschen Brauer-Bund. Etwa 200 verschiedene Hefestämme, sowie 40 Malzsorten, stehen für die modernen Craft Bier Experimente zur Verfügung und bieten Millionen von Möglichkeiten, ein qualitativ hochwertiges und einzigartiges Bier im Sinne des deutschen Reinheitsgebotes zu brauen.

 

Nachteile des Reinheitsgebotes

In Deutschland müssen die Brauer ihr Bier nach dem deutschen Reinheitsgebot herstellen, sonst darf man es nicht Bier nennen. Im Ausland hingegen besteht kein Reinheitsgebot. Jedoch gibt es immer wieder Fälle in denen trotz des Reinheitsgebots, das Bier nicht unbedingt danach gebraut wird. Beispielsweise wurde bei 14 bekannten deutschen Biermarken das Pestizid Glyphostat gefunden. Immer mehr setzt die Landwirtschaft, für eine ertragreichere Ernte, Pestizide ein. Diese gelangen ins Grundwasser und folglich ins Bier. Ebenfalls werden zum Brauen heut zu Tage Hilfsstoffe wie Polyvinylpolypyrrolidon, Enzyme, die den Brauprozess verkürzen, Hopfenextrakt, sowie Malzextrakt verstärkt genutzt. Daher plädieren viele Brauer, die sich zum Reinheitsgebot und zu einem qualitativ hochwertigen Bier bekennen, für eine Erweiterung des Reinheitsgebotes um ein Natürlichkeitsgebot.

Dabei könnten genauso Früchte wie Kirschen oder Kirschsaft, Haselnüsse, Kaffee, Limetten, Ingwer oder sogar Gemüse wie Gurke, Spargel und Sauerkraut legalisiert werden, da sie natürlichen Ursprungs und nicht als Produkt der Lebensmittelindustrie entwickelt worden sind.

Die Qualität eines Bieres ist auch für uns Kraftbier0711 Jungs wichtig. Daher unterstützen wir mit unserer Seite die kleinen Brauereien, die sich auf ein natürliches Reinheitsgebot des Bieres aussprechen und ihr Bier als Kunstform erheben. Es bedarf Hingabe und Leidenschaft, um ein wahrlich gutes Bier zu brauen.

Quelle Bild: © befootec.de/500-jahre-reinheitsgebot