Kölsch kopiert

Kölsch kopiert

Das Kölsch ist durch die Kölner-Konvention geschützt. Es darf also nur von Brauereien in Köln und der näheren Umgebung hergestellt werden.

Momentan gibt es etwa 24 Kölsch Brauereien in und um Köln. Die Grenze für die Kölsch Brauereien verläuft von der Eifel bis zur rheinland-pfälzischen Grenze und im Norden bis zur Benrather Linie, also bis zur Dialektgrenze. Weiter geht die Grenze vom Oberbergischen bis zum Rheinisch-Bergischen und von dort bis zum sauerländischen Olpe. Ein recht großes Gebiet, aber dennoch gilt, wer außerhalb dieses Gebietes illegal Kölsch braut oder sein Bier Kölsch nennt und es an anderer Stelle als in Köln braut, wird abgemahnt.

Im Gespräch mit dem Kölner Stadtanzeiger, gibt Christian Kerner, Geschäftsführer des Kölner Brauerei-Verbandes einige Antworten, zum Thema Kölsch Kopien. In den letzten Jahren kommt es vermehrt zu illegalen Kopien von Kölsch. Diese traten sowohl in Berlin, als auch in unserem Nachbarland Österreich auf. Wer Kölsch illegal braut, wird direkt vom Kölner Brauerei-Verband abgemahnt. Selbst in Nordamerika gibt es etwa 50 verschiedene Brauereien die Kölsch, Kolsch oder auch Kölsch-Style Bier herstellen. Leider beschränkt sich der Schutz der Marke nur auf die Europäische Union und die Anklage ist damit in Übersee wirkungslos.

Die Kölner-Konvention
Die große Frage ist natürlich: Wie kam es zur Kölner-Konvention überhaupt? Der Grundgedanke war nach dem Krieg, das mit viel Mühe und Not aufgebaute Brauereitum in Köln zu schützen. Die Brauer unterwarfen sich der Regeln und die Chefs der 24 Kölsch-Brauereien unterschrieben schließlich am 6. März 1986 im Festsaal des Hotel Excelsior die Kölsch-Konvention. Begonnen hat aber das ganze damit, dass der Bierstil nicht nur ein Stil ist, sondern auch gleichzeitig eine Herkunftsbezeichnung darstellt. Ab 1881 wurde nach dieser Theorie die Konvention ausgearbeitet. Sie beinhaltet folgende wichtige Punkte:

  • Kölsch wird nach dem Reinheitsgebot von 1516 gebraut, und das nur von Brauereien im Kölner Stadtgebiet und einigen besonders bestimmten Brauereien mit Besitzstand in der Umgebung.
  • Kölsch ist ein obergäriges, helles, hochvergorenes, hopfenbetontes, blankes Vollbier.
  • Die Stange ist das einzige gebräuchliche Kölsch-Glas.
  • Ein Ausschuss wacht über die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen und ein Schiedsgericht entscheidet in Streitfragen. Bei Zuwiderhandlungen kann das Gericht Vertragsstrafen bis zu 125.000.- EUR verhängen.

Wer darüber mehr erfahren will, kann sich die vollständige Kölsch-Konvention hier durchlesen.

Das Kölsch ist darüber hinaus auch ein regionales Bier und wird von den Einheimischen verehrt und mit Liebe und Genuss getrunken. Natürlich muss der Absatzmarkt dadurch auch geschützt bleiben, um die Bierkultur in Köln und die Brauereien irgendwie zu schützen. Der Export von Kölsch läuft laut Christian Kerner ebenfalls auf Hochtouren und die Nachfrage aus dem Ausland sorgt für einen guten Umsatz. Daher ist klar, dass das Bier geschützt bleiben muss. In der heutigen Craft Bier Zeit wundert es uns trotzdem nicht, dass das Kölsch nachgeahmt oder neu interpretiert wird. Das passiert gerade einigen Bierstilen. Die Frage bleibt nur, wie offen die Kölner das sehen und wie das Ergebnis dann schmeckt, oder?