Das Reinheitsgebot

1516 - Das Reinheitsgebot

Erstens sollte das Gesetz die Menschen vor überzogenen Bierpreisen schützen, zweitens den Einsatz des für die Versorgung der Bevölkerung mit Brot bedeutsamen Brotgetreides Weizen zur Bierproduktion ausschließen und drittens die Zugabe solcher Zutaten verhindern, die dem Bier zwar eine gewisse Würze, Vollmundigkeit oder berauschende Wirkung verliehen, jedoch im Vergleich zu Hopfen und Malz minderwertig und oft sogar giftig waren. So setzten Bierpanscher ihrem Gebräu seinerzeit auch giftige Zutaten wie Stechapfel, Ruß oder Tollkirschen zu.
Der Schutz der Menschen vor gefährlichen, giftigen, gesundheitsschädlichen Zutaten ist ein Hauptmotiv, das sich auch bereits in älteren, lokalen Herstellungsvorschriften findet (z.B. Augsburg 1156, Nürnberg um 1305, Weimar 1348, Weißensee/Thüringen 1434, München 1363).

Je weiter die bayerischen Landesherren damals ihren Herrschaftsraum ausweiteten, desto mehr Bedeutung erlangte das Reinheitsgebot von 1516 auch für das Brauwesen in anderen Landesteilen. Von der Qualität bayerischer, nach dem Reinheitsgebot gebrauter Biere überzeugt, schrieben später auch andere Länder (Baden 1896, Württemberg 1900) die Einhaltung des Reinheitsgebotes für die Bierbereitung vor, ehe es durch Reichsgesetz vom 7. Juni 1906 auch für die damalige Norddeutsche Biersteuergemeinschaft verbindliche Geltung erlangte und seither ohne Unterbrechung für ganz Deutschland gilt.

Auch die durch die Europäische Union als Teil des „kulinarischen Erbes Europas“ geschützten geographischen Angaben (ggA) „Bayerisches Bier“, „Bremer Bier“, „Kölsch“ und „Münchner Bier“ stützen ihre Besonderheit im Kern heute noch auf die Herstellung nach dem Reinheitsgebot. Die unterschiedlichen Biersorten spiegeln die über Jahrhunderte entwickelten, regional differenzierten Brauhandwerkstechniken wider – eine weltweit einzigartige Vielfalt, die es zu bewahren gilt. Darüber hinaus hat die EU dem deutschen, nach dem Reinheitsgebot gebrauten Bier den besonderen Rang eines geschützten „traditionellen Lebensmittels“ zuerkannt. Seit 1994 wird nun am 23. April alljährlich mit dem Tag des Deutschen Bieres dieser entscheidende Meilenstein gefeiert.

Aufgrund einer Klage am Europäischen Gerichtshof dürfen in Deutschland seit 1987 auch Biere ausländischer Brauereien zum Kauf angeboten werden, die nicht nach dem Reinheitsgebot gebraut werden. Deutsche Brauereien jedoch sind gehalten, nach dem Reinheitsgebot zu brauen, und ausschließlich die natürlichen Zutaten Wasser, Malz, Hopfen und Hefe zu verwenden.

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