Die Braulehre

1503 - Die Braulehre

Ab 1503 mussten in Bayern erstmals eine dreijährige Lehre als angehende Brauer absolvieren. In Dresden mussten die Lehrlinge mindestens 15 Jahre alt sein und mit dem Vater oder einem Verwandten einen Bürgen haben, der bei dem Ausfall des Meisterlohns gerade stand. Der Meister bekam damals 10 Taler Lehrgeld. Nach der Lehrzeit musste der Geselle eine zweijährige Wanderschaft antreten und mindestens drei Länder besuchen, um sein Handwerk besser zu erlernen. Um ein Meister zu werden musste der Geselle einen Erbschein, Kauf- oder Pachtvertrag vorweisen für eine Braustätte und einen Meistersud einbrauen. Zu guter Letzt wurde noch eine Gebühr von 36 Taler fällig. Vielerorts wurde den Brauern verboten auch andere handwerkliche Tätigkeiten als Brauen auszuführen. So war man ein Leben lang an sein Handwerk gebunden.

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