Das Reinheitsgesetz

1906 - Das Reinheitsgesetz

1906 verordnet Kaiser Wilhelm II. Das Reinheitsgestz für das gesamte deutsche Reich, basierend auf dem Reinheitsgebot. Geringe Abweichungen in diesem Gesetzt betreffen unter Anderem Malzsorten für obergäriges Biere.

Bildquelle: Depositephotos

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